unsere Bedingungen
1. Preisabweichungen. Kostenvoranschläge basieren auf den aktuellen Produktionskosten von Splash Printing und können, sofern nicht anders vereinbart, bei oder jederzeit nach der Annahme geändert werden, um etwaigen Kostensteigerungen oder -senkungen Rechnung zu tragen.
2. Steuern. Außer im Falle eines Kunden, der den Vertrag nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit abschließt und auch nicht als solches ausgibt, behält sich Splash Printing das Recht vor, den Betrag der fälligen Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob diese im Kostenvoranschlag oder in der Rechnung enthalten ist oder nicht.
3. Vorarbeiten. Alle auf Kundenwunsch durchgeführten Arbeiten, ob experimentell oder anderweitig, werden berechnet.
4. Kopie. Für den Mehraufwand kann eine Gebühr erhoben werden, wenn die gelieferte Kopie nicht klar und leserlich ist.
5. Korrekturabzüge. Korrekturabzüge aller Arbeiten können dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt werden, und der Drucker übernimmt keine Haftung für Fehler, die der Kunde in den vorgelegten Korrekturabzügen nicht korrigiert hat. Änderungen des Kunden und zusätzliche Korrekturabzüge, die dadurch erforderlich werden, werden zusätzlich berechnet. Wenn Stil, Typ oder Layout dem Ermessen von Splash Printing überlassen werden, werden vom Kunden vorgenommene Änderungen zusätzlich berechnet.
6. Lieferung und Zahlung. (a) Die Abnahme der Arbeiten erfolgt nach Angebot und Annahme des Vertrags. Anschließend oder, falls früher, mit der Benachrichtigung über die Fertigstellung der Arbeiten geht das Eigentum über und die Zahlung wird fällig.
(b) Sofern nicht anders angegeben, gilt der angegebene Preis für die Lieferung der Arbeiten an die im Kostenvoranschlag angegebene Adresse des Kunden. Für die Lieferung an eine andere Adresse können zusätzliche Kosten anfallen.
(c) Sollte eine Expresslieferung vereinbart werden, kann ein Aufpreis zur Deckung etwaiger Überstunden oder sonstiger Mehrkosten, einschließlich Lagerung, berechnet werden.
7. Mengenabweichungen. Wir bemühen uns nach Kräften, die korrekte bestellte Menge zu liefern, aber bei Schätzungen gelten Margen von 5 % für Arbeiten in nur einer Farbe und 10 % für andere Arbeiten. Bei Mehr- oder Mindermengen (4 % bzw. 8 % bei Mengen über 50.000) können diese in Rechnung gestellt oder abgezogen werden.
8. Ansprüche. Schäden, Verzögerungen oder teilweise Verluste von Waren während des Transports oder Nichtlieferung müssen Splash Printing und dem Spediteur innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung (oder im Falle der Nichtlieferung innerhalb von 28 Tagen nach dem Versand der Waren) schriftlich gemeldet werden und alle Ansprüche diesbezüglich müssen Splash Printing und dem Spediteur innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung (oder im Falle der Nichtlieferung innerhalb von 42 Tagen nach dem Versand) gemeldet werden. Alle anderen Ansprüche müssen Splash Printing innerhalb von 28 Tagen nach der Lieferung schriftlich gemeldet werden. Splash Printing haftet nicht für Ansprüche, sofern die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt wurden, außer in besonderen Fällen, in denen der Kunde nachweist, dass (I) es nicht möglich war, die Anforderungen zu erfüllen und (ii) Ratschläge (sofern erforderlich) erteilt und der Anspruch so schnell wie angemessen möglich geltend gemacht wurde.
9. Haftung. Splash Printing haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch Transportverzögerungen entstehen, die nicht von Splash Printing verursacht wurden.
10. Stehendes Material. (a) Metall, Film, Glas und andere Materialien, die Eigentum von Splash Printing sind und von Splash Printing bei der Herstellung von Schriften, Platten, Formen, Stereotypen, Elektrotypen, Filmsätzen, Negativen, Positiven und dergleichen verwendet werden, bleiben das ausschließliche Eigentum von Splash Printing. (b) Schriften dürfen sofort nach Ausführung des Auftrags verteilt und Lithografie-, Heliogravur- oder andere Arbeiten gelöscht werden, sofern keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Im letzteren Fall kann eine Miete erhoben werden.
11. Eigentum des Kunden. (a) Außer im Falle eines Kunden, der den Vertrag nicht im Rahmen einer Geschäftstätigkeit abschließt oder sich als solche ausgibt, gilt das Eigentum des Kunden und sämtliches Eigentum, das der Druckerei vom Kunden oder in dessen Namen geliefert wird, während es sich im Besitz von Splash Printing befindet oder auf dem Transport zum oder vom Kunden ist, als Risiko des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, und der Kunde sollte es entsprechend versichern. (b) Splash Printing ist berechtigt, eine angemessene Gebühr für die Lagerung jeglichen Eigentums des Kunden zu erheben
vor Eingang der Bestellung bzw. nach Benachrichtigung des Kunden über die Fertigstellung der Arbeiten bei Splash Printing hinterlassen.